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1.
Ausschließliche Geltung der AGB
Durch Auftragserteilung
gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen als durch den
Besteller angenommen. Sie behalten auch
während der gesamten Geschäftsverbindung
Geltung, wenn nicht eine schriftliche Änderung erfolgt. Nur
von uns schriftlich
bestätigte Abänderungen
sind bindend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers
binden uns nicht, auch wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Preise
Wenn nicht ausdrücklich
anders vereinbart, gelten alle Angebote freibleibend und unverbindlich.
Sie verstehen sich grundsätzlich
ohne gesetzliche Mehrwertsteuer
und Versicherung. Fracht und Verpackung werden, es sei denn
anders vereinbart, zusätzlich
berechnet. Aufträge, für
welche Preise nicht vereinbart worden sind, werden zu angemessenen
Tagespreisen berechnet.
3. Zustandekommen des
Vertrages
Der Vertrag zwischen uns
und dem Kunden kommt erst durch unsere schriftliche Annahme
des Auftrages oder durch die Lieferung
der bestellten Ware zustande.
Dies gilt auch für Online-Bestellungen oder für Bestellungen,
die durch unsere Vertreter vermittelt
worden sind.
Ergänzungen, Änderungen
oder mündliche Nebenabreden zu abgeschlossenen Verträgen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung
durch uns. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne,
die in Katalogen, Preislisten und
anderen Drucksachen enthalten
sind, stellen nur Annäherungswerte dar und sind unverbindlich.
4. Lieferung, Lieferkosten
Lieferungen erfolgen nach
unserer Wahl durch Post, Kurier, Flugzeug, Spedition, Bahn
oder eigene LKW/PKW.
Wird die Ware auf Wunsch
des Bestellers diesem direkt übersandt, so geht mit ihrer
Auslieferung an unseren Versandbeauftragten,
spätestens mit Verlassen
des Lagers, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der
zufälligen Verschlechterung der Ware auf den
Besteller über.
Soweit nicht anders vereinbart,
erfolgt die Lieferung von unserem Lager oder von dem Lager
unseres Lieferanten. Die Lieferkosten
gehen durch eine im Vorfelde
getroffene schriftliche Vereinbarung entweder zu Lasten des
Bestellers oder zu Lasten von ...
5. Lieferzeit, höhere
Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen
Die angegebenen Lieferzeiten
sind freibleibend. Eine Lieferfrist beginnt, wenn alle Unterlagen,
die zur Erledigung des Auftrages
beizubringen sind, vorliegen
und die Auftragsbestätigung erfolgt ist. Sie gilt als eingehalten,
wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware
das Lager verlassen hat
oder die Versandbereitschaft angezeigt ist. Ordnungsgemäße
und rechtzeitige Belieferung unseres
Vorlieferanten ist vorausgesetzt.
Wenn wir an der Erfüllung
unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren
Umständen gehindert werden, die
trotz der nach den Umständen
des Falles zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte,
z. B. durch Betriebsstörungen,
Verzögerung in der Anlieferung
wesentlicher Roh- und Baustoffe, usw., so verlängert sich,
wenn die Lieferung oder Leistung nicht
unmöglich wird, die Lieferfrist
angemessen. Dies gilt auch, wenn vorgenannte Umstände bei
unserem Vorlieferanten auftreten.
Wird durch die oben angegebenen
Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht, so
werden wir von unserer
Lieferverpflichtung frei.
Entsprechendes gilt für den Fall von Arbeitskämpfen.
Verlängert sich aus den
vorgenannten Gründen die Lieferzeit oder werden wir aufgrund
der vorgenannten Umstände von der
Leistungsverpflichtung
frei, so ergeben sich hieraus keine Schadenersatzansprüche
des Bestellers.
6. Fälligkeit, Zahlung
und Aufrechnungen
Der Kaufpreis wird- es
sei denn es wurde schriftlich anders vereinbart- mit der Auftragsbestätigung
der bestellten Ware fällig. Die
Zahlung erfolgt nach schriftlicher
Vereinbarung per Nachnahme, Vorkasse oder Einzugsermächtigung.
Liegt der Lieferort außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland,
erfolgt die Zahlung ausschließlich per Vorkasse sofern nicht
etwas anderes schriftlich vereinbart
wurde.
An unbekannte Besteller
wird nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme versandt.
Bei Annahme von Aufträgen
setzen wir die Kreditwürdigkeit unseres Bestellers voraus.
Bei bekannt werden von Gründen, die
Anlass zu berechtigten
Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers bieten, z.B.
Vergleichs- oder Insolvenzverfahren,
Zahlungseinstellung o.ä.,
sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten
und vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche
können hieraus nicht geltend gemacht werden. Dies entbindet
den Besteller jedoch nicht von seinen
Verpflichtungen aus dem
von uns bereits erfüllten Teil des Vertrages.
7. Verleih
Der Kunde verpflichtet
sich, www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de den ungehinderten
Zugang zum Veranstaltungsort, an dem der
Brunnen aufzustellen ist,
mindestens 90 Minuten vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung
zu ermöglichen. Nach dem Ende der
Veranstaltung ermöglicht
der Kunde www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de den Abbau und
Abtransport des Brunnens innerhalb
weiterer 90 Minuten. Die
Zeit für den Auf- und Abbau des Brunnens ist nicht Bestandteil
der vereinbarten Mietzeit
(=Fontänenlaufzeit) des
einzelnes Vertrages. Der Kunde hat dafür sorge zu Tragen,
dass der Brunnen am Veranstaltungsort
standsicher auf einer
ebenen Fläche, die ein Gewicht von mindestens 100 kg tragen
kann, aufgestellt werden kann. Der Kunde
trägt weiterhin dafür
Sorge, dass am Veranstaltungsort ein Stromanschluss innerhalb
von drei Metern zum Aufstellungsort des
Brunnens zur Verfügung
gestellt werden kann und dieser allgemeinverbindlichen Sicherheitsbestimmungen
entspricht. Sofern nicht
anders vereinbart, hat
der Brunnen sobald er an dem dafür vorgesehenen Ort aufgestellt
wurde, während der gesamten Dauer der
Veranstaltung an diesem
Platz zu verbleiben. Der Kunde verpflichtet sich insoweit
zum Ersatz sämtlicher Schäden, Verletzungen
oder Verzögerungen, der
bzw. die aus der unsachgemäßen Handhabung des Brunnens entgegen
den vorstehenden Bestimmungen
resultiert bzw. resultieren.
Wir behalten uns das Recht vor, bei der Veranstaltung des
Kunden Aufnahmen des Brunnens oder solche in Bezug auf den
Brunnen
zu fertigen und diese
für werbliche Maßnahmen zu verwenden.
Bei der Anmietung der
Schokoladenbrunnen ohne Servicepersonal . trägt der
Kunde das Risiko für die
aus der Eigenbedienung bzw. möglicher Fehlbedienung resultierenden
Risiken.
Die Ware muss vor der
Nutzung und bei Erhalt umgehend vom Kunden auf Funktionsfähigkeit
und Zustand geprüft werden.
Im Falle, dass der Kunde
einen Schaden/Funktionsstörung des Gerätes/der Ware feststellt
oder das Fehlen eines Teiles zur
Nutzung des Gerätes, ist
er dazu verpflichtet, die Firma www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de
unverzüglich zu informieren. Tut er
dies nicht, gibt es keinerlei
Anspruch auf eventuelle Schadensersatzleistungen.
Alle Beschädigungen des
Gerätes, die durch unsachgemäße Handhabung und/oder durch
Fahrlässigkeit durch den Kunden
verursacht werden und
auf den Kunden nachweislich zurück geführt werden können,
sind dem Vermieter www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de
entweder mit Geld
oder mit den zugehörigen Ersatzteilen zu erstatten.
Die Rückgabe des Gerätes
Der Kunde/Mieter ist verpflichtet,
das Gerät zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort laut Vertrag
sauber zurück zu geben. Sollte
das Gerät dem Vermieter
verspätet zurück gegeben werden, so wird dem Kunden eine Gebühr
in Höhe von 200 € pro
Verzögerungstag berechnet,
beginnend mit dem Tag an dem das Gerät laut Vertrag dem Vermieter
zurück gegeben werden sollte.
Sollte das Gerät nicht
gereinigt oder nur ungenügend gereinigt dem Vermieter zurück
gegeben werden, so wird dem Kunden eine
Gebühr 50 € — je Gerät
in Rechnung gestellt.
7.b) Verleih: Auftragsabwicklungen
und Zahlungsbedingungen
Bei Reservierung eines
Schokoladenbrunnens ist ein Betrag in Höhe von 50% der
Bruttoauftragssumme zur
Zahlung fällig. Eine Reservierung ohne Anzahlung ist nicht
möglich. Der Auftrag wird für www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de
erst mit Zugang
eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Exemplars
des Mietvertrages innerhalb
von 5 Werktagen bei gleichzeitiger
Anzahlung der hälftigen Auftragssumme verbindlich. Der Restbetrag
ist spätestens 14 Tage vor
dem vereinbarten Termin
das Anlasses zahlbar, für den der Brunnen gemietet wird und
kann bar, per Scheck oder per
Überweisung gezahlt werden.
Als Empfänger ist in Schecks ausschließlich Franz-Josef Heinrichs
anzugeben.
Erfolgt die Auftragserteilung kürzer als 14 Tage vor dem Termin,
für den der Brunnen angemietet wird, so ist der
Restbetrag spätestens
am Tage der Bereitstellung des Brunnens zahlbar.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt
bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus
der Geschäftsbeziehung zwischen uns und
dem Besteller und bis
zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks unser
Eigentum. Die Einstellung einzelner
Forderungen in eine laufende
Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren
den Eigentumsvorbehalt nicht.
9. Gewährleistung,
Untersuchungshaft
Sofern die Produkte zum
Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit
haben, ist www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de
nach ihrer Wahl
zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im
Fall der
Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung
erwirbt www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de
mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den
ausgebauten/ausgetauschten
Komponenten/Geräten. Im Rahmen der Produktion sowie zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung
verwendet www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de
Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend
dem
jeweils üblichen Industriestandard
sind.
Die Mangelansprüche werden
entsprechend der aktuellen gesetzlichen Gewährleistung erfüllt.
Die Gewährleistung gilt nur in dem
Land, in dem das Produkt
gekauft wurde.
Folgendes ist von der
Gewährleistung ausgeschlossen: Schäden an der Politur, den
Zubehörteilen, unfallbedingte Schäden,
Schäden durch Missbrauch,
Schmutz, Wasser, Fälschung, sowie Schäden durch Reparaturarbeiten
unautorisierter Agenturen.
www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de
haftet nicht für Schäden durch Verlust, bei unsachgemäßem
Gebrauch des Gerätes
(getrennt oder mit anderen
Geräten zusammen), für Verletzungen des Kunden aufgrund der
unsachgemäßen Benutzung des
Gerätes oder aufgrund
von so genannter höherer Gewalt oder sonstigen Gründen. Unsachgemäßer
Gebrauch liegt insbesondere
vor, wenn gegen die Sicherheitsbestimmungen
in der beiliegenden Betriebsanleitung verstoßen wird.
Für eine ordnungsgemäße
und reibungslose Abwicklung von Gewährleistungsfällen/ Reparaturen
benötigen Sie die
Seriennummer./Gerätenummer
jedes einzelnen Gerätes.
10. Haftung
Die Haftung von www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de
für Schäden, die bei dem Betrieb oder der Benutzung des Brunnens
entstanden sind und auf
leichter Fahrlässigkeit von www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de
beruhen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen
richtet sich die Haftung
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Schäden,
die durch vertragswidrige Nutzung des
Brunnens oder Nutzung
nach Zusammenfügung mit anderen Maschinen oder anderen Bestandteilen
entstehen, ist ausgeschlossen.
Der Kunde stellt www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de
in soweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich
hieraus
resultierender Rechtsverfolgungskosten
frei.
11. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Recklinghausen
als Ort des Firmensitzes.
Gerichtsstand bei Streitigkeiten
mit Bestellern, die Vollkaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtliches
Sondervermögen sind, ist das für unserem Firmensitz zuständige
Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht
vor, am Firmen- oder Wohnsitz
des Bestellers zu klagen.
Es gilt deutsches Recht.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen
unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
davon nicht berührt. An die Stelle
der unwirksamen Klausel
tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten
kommt.
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