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       Schokoladenbrunnen

1. Ausschließliche Geltung der AGB

Durch Auftragserteilung gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen als durch den Besteller angenommen. Sie behalten auch

während der gesamten Geschäftsverbindung Geltung, wenn nicht eine schriftliche Änderung erfolgt. Nur von uns schriftlich

bestätigte Abänderungen sind bindend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers binden uns nicht, auch wenn wir ihnen

nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Preise

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich grundsätzlich

ohne gesetzliche Mehrwertsteuer und Versicherung. Fracht und Verpackung werden, es sei denn anders vereinbart, zusätzlich

berechnet. Aufträge, für welche Preise nicht vereinbart worden sind, werden zu angemessenen Tagespreisen berechnet.

3. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt erst durch unsere schriftliche Annahme des Auftrages oder durch die Lieferung

der bestellten Ware zustande. Dies gilt auch für Online-Bestellungen oder für Bestellungen, die durch unsere Vertreter vermittelt

worden sind.

Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabreden zu abgeschlossenen Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

schriftlichen Bestätigung durch uns. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten und

anderen Drucksachen enthalten sind, stellen nur Annäherungswerte dar und sind unverbindlich.

4. Lieferung, Lieferkosten

Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl durch Post, Kurier, Flugzeug, Spedition, Bahn oder eigene LKW/PKW.

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem direkt übersandt, so geht mit ihrer Auslieferung an unseren Versandbeauftragten,

spätestens mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den

Besteller über.

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von unserem Lager oder von dem Lager unseres Lieferanten. Die Lieferkosten

gehen durch eine im Vorfelde getroffene schriftliche Vereinbarung entweder zu Lasten des Bestellers oder zu Lasten von ...

5. Lieferzeit, höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen

Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Eine Lieferfrist beginnt, wenn alle Unterlagen, die zur Erledigung des Auftrages

beizubringen sind, vorliegen und die Auftragsbestätigung erfolgt ist. Sie gilt als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware

das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist. Ordnungsgemäße und rechtzeitige Belieferung unseres

Vorlieferanten ist vorausgesetzt.

Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert werden, die

trotz der nach den Umständen des Falles zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte, z. B. durch Betriebsstörungen,

Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, usw., so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht

unmöglich wird, die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, wenn vorgenannte Umstände bei unserem Vorlieferanten auftreten.

Wird durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht, so werden wir von unserer

Lieferverpflichtung frei. Entsprechendes gilt für den Fall von Arbeitskämpfen.

Verlängert sich aus den vorgenannten Gründen die Lieferzeit oder werden wir aufgrund der vorgenannten Umstände von der

Leistungsverpflichtung frei, so ergeben sich hieraus keine Schadenersatzansprüche des Bestellers.

6. Fälligkeit, Zahlung und Aufrechnungen

Der Kaufpreis wird- es sei denn es wurde schriftlich anders vereinbart- mit der Auftragsbestätigung der bestellten Ware fällig. Die

Zahlung erfolgt nach schriftlicher Vereinbarung per Nachnahme, Vorkasse oder Einzugsermächtigung. Liegt der Lieferort außerhalb

der Bundesrepublik Deutschland, erfolgt die Zahlung ausschließlich per Vorkasse sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart

wurde.

An unbekannte Besteller wird nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme versandt.

Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unseres Bestellers voraus. Bei bekannt werden von Gründen, die

Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers bieten, z.B. Vergleichs- oder Insolvenzverfahren,

Zahlungseinstellung o.ä., sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten.

Schadenersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden. Dies entbindet den Besteller jedoch nicht von seinen

Verpflichtungen aus dem von uns bereits erfüllten Teil des Vertrages.

7. Verleih

Der Kunde verpflichtet sich, www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de den ungehinderten Zugang zum Veranstaltungsort, an dem der

Brunnen aufzustellen ist, mindestens 90 Minuten vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung zu ermöglichen. Nach dem Ende der

Veranstaltung ermöglicht der Kunde www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de den Abbau und Abtransport des Brunnens innerhalb

weiterer 90 Minuten. Die Zeit für den Auf- und Abbau des Brunnens ist nicht Bestandteil der vereinbarten Mietzeit

(=Fontänenlaufzeit) des einzelnes Vertrages. Der Kunde hat dafür sorge zu Tragen, dass der Brunnen am Veranstaltungsort

standsicher auf einer ebenen Fläche, die ein Gewicht von mindestens 100 kg tragen kann, aufgestellt werden kann. Der Kunde

trägt weiterhin dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort ein Stromanschluss innerhalb von drei Metern zum Aufstellungsort des

Brunnens zur Verfügung gestellt werden kann und dieser allgemeinverbindlichen Sicherheitsbestimmungen entspricht. Sofern nicht

anders vereinbart, hat der Brunnen sobald er an dem dafür vorgesehenen Ort aufgestellt wurde, während der gesamten Dauer der

Veranstaltung an diesem Platz zu verbleiben. Der Kunde verpflichtet sich insoweit zum Ersatz sämtlicher Schäden, Verletzungen

oder Verzögerungen, der bzw. die aus der unsachgemäßen Handhabung des Brunnens entgegen den vorstehenden Bestimmungen

resultiert bzw. resultieren. Wir behalten uns das Recht vor, bei der Veranstaltung des Kunden Aufnahmen des Brunnens oder solche in Bezug auf den Brunnen

zu fertigen und diese für werbliche Maßnahmen zu verwenden.

Bei der Anmietung der Schokoladenbrunnen ohne Servicepersonal . trägt der

Kunde das Risiko für die aus der Eigenbedienung bzw. möglicher Fehlbedienung resultierenden Risiken.

Die Ware muss vor der Nutzung und bei Erhalt umgehend vom Kunden auf Funktionsfähigkeit und Zustand geprüft werden.

Im Falle, dass der Kunde einen Schaden/Funktionsstörung des Gerätes/der Ware feststellt oder das Fehlen eines Teiles zur

Nutzung des Gerätes, ist er dazu verpflichtet, die Firma www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de  unverzüglich zu informieren. Tut er

dies nicht, gibt es keinerlei Anspruch auf eventuelle Schadensersatzleistungen.

Alle Beschädigungen des Gerätes, die durch unsachgemäße Handhabung und/oder durch Fahrlässigkeit durch den Kunden

verursacht werden und auf den Kunden nachweislich zurück geführt werden können, sind dem Vermieter www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de

 entweder mit Geld oder mit den zugehörigen Ersatzteilen zu erstatten.

Die Rückgabe des Gerätes

Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, das Gerät zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort laut Vertrag sauber zurück zu geben. Sollte

das Gerät dem Vermieter verspätet zurück gegeben werden, so wird dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 200 € pro

Verzögerungstag berechnet, beginnend mit dem Tag an dem das Gerät laut Vertrag dem Vermieter zurück gegeben werden sollte.

Sollte das Gerät nicht gereinigt oder nur ungenügend gereinigt dem Vermieter zurück gegeben werden, so wird dem Kunden eine

Gebühr 50 € — je Gerät in Rechnung gestellt.

7.b) Verleih: Auftragsabwicklungen und Zahlungsbedingungen

Bei Reservierung eines  Schokoladenbrunnens ist ein Betrag in Höhe von 50% der

Bruttoauftragssumme zur Zahlung fällig. Eine Reservierung ohne Anzahlung ist nicht möglich. Der Auftrag wird für www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de

 erst mit Zugang eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Exemplars des Mietvertrages innerhalb

von 5 Werktagen bei gleichzeitiger Anzahlung der hälftigen Auftragssumme verbindlich. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor

dem vereinbarten Termin das Anlasses zahlbar, für den der Brunnen gemietet wird und kann bar, per Scheck oder per

Überweisung gezahlt werden. Als Empfänger ist in Schecks ausschließlich Franz-Josef Heinrichs anzugeben. 

Erfolgt die Auftragserteilung kürzer als 14 Tage vor dem Termin, für den der Brunnen angemietet wird, so ist der

Restbetrag spätestens am Tage der Bereitstellung des Brunnens zahlbar.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und

dem Besteller und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks unser Eigentum. Die Einstellung einzelner

Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

9. Gewährleistung, Untersuchungshaft

Sofern die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben, ist www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de

 nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der

Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung erwirbt www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de  mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den

ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Im Rahmen der Produktion sowie zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung

verwendet www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem

jeweils üblichen Industriestandard sind.

Die Mangelansprüche werden entsprechend der aktuellen gesetzlichen Gewährleistung erfüllt. Die Gewährleistung gilt nur in dem

Land, in dem das Produkt gekauft wurde.

Folgendes ist von der Gewährleistung ausgeschlossen: Schäden an der Politur, den Zubehörteilen, unfallbedingte Schäden,

Schäden durch Missbrauch, Schmutz, Wasser, Fälschung, sowie Schäden durch Reparaturarbeiten unautorisierter Agenturen.

www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de  haftet nicht für Schäden durch Verlust, bei unsachgemäßem Gebrauch des Gerätes

(getrennt oder mit anderen Geräten zusammen), für Verletzungen des Kunden aufgrund der unsachgemäßen Benutzung des

Gerätes oder aufgrund von so genannter höherer Gewalt oder sonstigen Gründen. Unsachgemäßer Gebrauch liegt insbesondere

vor, wenn gegen die Sicherheitsbestimmungen in der beiliegenden Betriebsanleitung verstoßen wird.

Für eine ordnungsgemäße und reibungslose Abwicklung von Gewährleistungsfällen/ Reparaturen benötigen Sie die

Seriennummer./Gerätenummer jedes einzelnen Gerätes.

10. Haftung

Die Haftung von www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de  für Schäden, die bei dem Betrieb oder der Benutzung des Brunnens

entstanden sind und auf leichter Fahrlässigkeit von www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de beruhen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen

richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Schäden, die durch vertragswidrige Nutzung des

Brunnens oder Nutzung nach Zusammenfügung mit anderen Maschinen oder anderen Bestandteilen entstehen, ist ausgeschlossen.

Der Kunde stellt www.schokoladenbrunnen-in-nrw.de in soweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich hieraus

resultierender Rechtsverfolgungskosten frei.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Recklinghausen als Ort des Firmensitzes.

Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder

öffentlichrechtliches Sondervermögen sind, ist das für unserem Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht

vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Bestellers zu klagen.

Es gilt deutsches Recht.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle

der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

 

 
 

 

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